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Bei der Entscheidung über Ansprüche auf in dieser Verordnung vorgesehene Leistungen sollte eine zuständige Behörde dem Wohl des Kindes sowie den besonderen Umständen der Abhängigkeit der sich bereits in dem betreffenden Mitgliedstaat aufhaltenden nahen Verwandten, die keine Familienangehörigen der Person sind, der internationaler Schutz gewährt wurde, von dieser Person gebührend Rechnung tragen. Unter außergewöhnlichen Umständen, wenn es sich bei einem nahen Verwandten einer Person, der internationaler Schutz gewährt wurde, um einen verheirateten Minderjährigen handelt, der nicht von seinem Ehegatten begleitet wird, könnte es als dem Wohl des Minderjährigen dienlich angesehen werden, in seiner Herkunftsfamilie zu leben.
Für die Zwecke dieser Verordnung ist die Situation eines mit dem Antragsteller einreisenden Minderjährigen, der der Definition des Familienangehörigen…
Um die uneingeschränkte Achtung des Grundsatzes der Einheit der Familie und das Kindeswohl zu gewährleisten, sollte ein zwischen einem Antragsteller und seinem…
Bei der Entscheidung über die Unterbringungsmodalitäten sollten die Mitgliedstaaten dem Wohl des Kindes sowie den besonderen Umständen jedes Antragstellers…
Eine vorrangige Erwägung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Verordnung sollte das Kindeswohl im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen…
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollte im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes vorrangig das Wohl des…
Um das Wohl des Kindes und das allgemeine Wohlergehen Minderjähriger zu wahren und um Kontinuität bei der Unterstützung und Vertretung unbegleiteter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.