Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (Neufassung)
Die Mitgliedstaaten sollten eine Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels und von Mitteilungen verlangen können. Die Gebühren sollten nicht unverhältnismäßig oder übermäßig hoch sein, damit sie den Zielen dieser Richtlinie nicht entgegenstehen.
Erwägungsgrund 34 32016L0801Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen