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Die vorliegende Verordnung betrifft nicht die Verfahren zwischen Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1351 und auch nicht die Rechtsbehelfe im Rahmen dieser Verfahren.
Die Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten aus der vorliegenden Verordnung sollten die Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Für diejenigen Mitgliedstaaten, die nicht durch die Verordnung (EU) 2024/1348 gebunden sind, sollten Bezugnahmen in der vorliegenden Verordnung auf Bestimmungen…
Diese Verordnung greift dem Ergebnis etwaiger künftiger Verfahren in Bezug auf staatliche Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die…
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/25/EU.
Die vorliegende Verordnung sollte für Antragsteller, für die die Verordnung (EU) 2024/1351 gilt, zusätzlich zu den Bestimmungen jener Verordnung und unbeschadet…
Diese Verordnung greift dem Ergebnis etwaiger künftiger Verfahren in Bezug auf staatliche Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.