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Solange ein Antragsteller hierfür triftige Gründe vorbringen kann, sollte das Fehlen von Dokumenten bei der Einreise oder die Verwendung falscher oder gefälschter Dokumente allein nicht automatisch die Anwendung eines beschleunigten Prüfungsverfahrensverfahrens oder eines Verfahrens an der Grenze zur Folge haben.
davon ausgegangen wird, dass der Antragsteller — nachdem ihm die uneingeschränkte Gelegenheit gegeben wurde, triftige Gründe vorzubringen — die Behörden durch…
der Antragsteller kann die Notwendigkeit oder Absicht, häufig oder regelmäßig zu reisen, nachweisen oder begründen;
Ferner können die Mitgliedstaaten festlegen, dass ein Prüfungsverfahren gemäß den Grundprinzipien und Garantien nach Kapitel II vorrangig oder beschleunigt…
Da das Verfahren an der Grenze unter anderem zum Ziel hat, eine zügige Prüfung von Anträgen zu ermöglichen, die voraussichtlich unzulässig oder unbegründet…
Die Mitgliedstaaten sollten Anträge im Rahmen eines Verfahrens an der Grenze prüfen, wenn die betreffenden Antragsteller eine Gefahr für die nationale…
Da Drittstaatsangehörige, die der Überprüfung unterzogen werden, unter Umständen nicht über die für das legale Überschreiten der Außengrenzen erforderlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.