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Die Mitgliedstaaten lehnen, wenn dies angemessen ist, einen Antrag auf Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit ab, wenn
gegen den Arbeitgeber aufgrund nationalen Rechts wegen Schwarzarbeit und/oder illegaler Beschäftigung Sanktionen verhängt wurden;
das Unternehmen des Arbeitgebers sich gemäß den nationalen Insolvenzgesetzen in Abwicklung befindet oder abgewickelt worden ist oder keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird; oder
gegen den Arbeitgeber gemäß Artikel 17 Sanktionen verhängt worden sind.
Die Mitgliedstaaten können überprüfen, ob die fragliche Stelle durch einen Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats oder einen anderen Unionsbürger oder durch einen Drittstaatsangehörigen, der sich rechtmäßig in diesem Mitgliedstaat aufhält, besetzt werden könnte; ist dies der Fall, so können sie den Antrag ablehnen. Dieser Absatz berührt nicht den Grundsatz der Präferenz für Unionsbürger, wie er in den einschlägigen Bestimmungen der einschlägigen Beitrittsakten formuliert ist.
Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit ablehnen, wenn
der Arbeitgeber seinen rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Sozialversicherung, Steuern, Arbeitnehmerrechte oder die Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen, wie sie im geltenden Recht und/oder Tarifverträgen vorgesehen sind, nicht nachgekommen ist;
der Arbeitgeber in den 12 Monaten unmittelbar vor der Einreichung des Antrags eine Vollzeitstelle abgeschafft hat, um die freie Stelle zu schaffen, die der Arbeitgeber durch die Inanspruchnahme dieser Richtlinie besetzen will; oder
der Drittstaatsangehörige den aus einer früheren Entscheidung über die Zulassung als Saisonarbeitnehmer erwachsenen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Unbeschadet des Absatzes 1 müssen bei jeder Entscheidung, einen Antrag abzulehnen, die konkreten Umstände des Einzelfalls, einschließlich der Interessen des Saisonarbeitnehmers, berücksichtigt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geachtet werden.
Die Gründe für die Ablehnung der Ausstellung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt sind in den einschlägigen Bestimmungen des Visakodex geregelt.
Die Mitgliedstaaten lehnen gegebenenfalls einen Antrag ab, wenn gegen den Arbeitgeber oder die aufnehmende Niederlassung nach nationalem Recht Sanktionen wegen…
Eine Zulassung wird abgelehnt, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
wenn der Arbeitgeber seinen rechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit Sozialversicherung, Steuern, Arbeitnehmerrechten oder Arbeitsbedingungen nicht…
Die Gründe für eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit für unzulässig erklärt oder ein Antrag auf Genehmigung zum…
soweit einschlägig, die Beschäftigungsbedingungen nach nationalem Recht, gemäß Tarifverträgen oder den Gepflogenheiten in dem betreffenden Mitgliedstaat durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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