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Wenn der illegal aufhältige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose nicht innerhalb der Höchstdauer des Rückkehrverfahrens an der Grenze zurückkehrt oder abgeschoben wird, sollte das Rückkehrverfahren gemäß der Richtlinie 2008/115/EG fortgesetzt werden.
Hat ein Antragsteller, Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der während des Asylverfahrens an der Grenze gemäß Verordnung (EU) 2024/1348 in Haft genommen…
Bei der Anwendung des Rückkehrverfahrens an der Grenze sollten bestimmte Bestimmungen der Richtlinie 2008/115/EG Anwendung finden, da sie Aspekte des…
Die Mitgliedstaaten sollten alle Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um illegal aufhältige Drittstaatsangehörige auf wirksame und verhältnismäßige Weise im…
Wird ein Antrag im Rahmen des Verfahrens an der Grenze abgelehnt, so sollte gegen den betreffenden Antragsteller, Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen…
Das in dieser Verordnung vorgesehene Überstellungsverfahren ist fakultativ und lässt die bestehende Möglichkeit der Mitgliedstaaten unberührt, illegal…
Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat aufhalten und die Voraussetzungen für eine Einreise in einen Mitgliedstaat und/oder einen dortigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.