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Bei der Anwendung des Rückkehrverfahrens an der Grenze sollten bestimmte Bestimmungen der Richtlinie 2008/115/EG Anwendung finden, da sie Aspekte des Rückkehrverfahrens regeln, die in der vorliegenden Verordnung nicht geregelt sind, namentlich Begriffsbestimmungen, günstigere Regelungen, Nichtzurückweisung, das Kindeswohl, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand, Fluchtgefahr, Kooperationspflicht, Frist für die freiwillige Ausreise, Rückkehrentscheidung, Abschiebung, Aufschub der Abschiebung, Rückkehr und Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger, Einreiseverbote, Garantien bis zur Rückkehr, Inhaftnahme, Haftbedingungen, Inhaftnahme von Minderjährigen und Familien sowie Notlagen. Um das Risiko der unerlaubten Ein- und Weiterreise illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und Staatenloser zu verringern, die dem Rückkehrverfahren an der Grenze unterliegen, sollte eine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt werden. Diese Frist für die freiwillige Ausreise wird nur auf Antrag gewährt und sollte weder 15 Tage überschreiten, noch ein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verleihen. Die betreffenden Personen sollten alle in ihrem Besitz befindlichen gültigen Reisedokumente für die Dauer, die zur Verhinderung ihrer Flucht erforderlich ist, den zuständigen Behörden übergeben. Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Rückkehr berühren nicht die Ermessensmöglichkeit der Mitgliedstaaten, einem illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen jederzeit einen eigenen Aufenthaltstitel oder eine sonstige Aufenthaltsberechtigung in Härtefällen, aus humanitären oder sonstigen Gründen zu erteilen.
Unbeschadet der Möglichkeit für sie, jederzeit freiwillig zurückzukehren, wird den in Absatz 1 genannten Personen eine Frist für die freiwillige Ausreise…
Eine Rückkehrentscheidung sieht unbeschadet der Ausnahmen nach den Absätzen 2 und 4 eine angemessene Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige…
Wenn der illegal aufhältige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose nicht innerhalb der Höchstdauer des Rückkehrverfahrens an der Grenze zurückkehrt oder…
Hat ein Antragsteller, Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der während des Asylverfahrens an der Grenze gemäß Verordnung (EU) 2024/1348 in Haft genommen…
Wird ein Antrag im Rahmen des Verfahrens an der Grenze abgelehnt, so sollte gegen den betreffenden Antragsteller, Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen…
Das Rückkehrverfahren an der Grenze sollte in Krisensituationen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates die Rückkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.