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Die finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1147.
Die Mitgliedstaaten erhalten zusätzlich zu ihrer Mittelzuweisung nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der vorliegenden Verordnung einen Betrag von 10 000 EUR…
Mitgliedstaaten, die eine Übernahme als Solidaritätsmaßnahme durchführen, können unter den in Artikel 11 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2021/1147 festgelegten…
Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen,
Ein Mitgliedstaat erhält zusätzlich zu seiner Mittelzuweisung nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a dieser Verordnung für jede im Rahmen der Neuansiedlung…
Die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen im Rahmen dieser Verordnung sollten durch eine angemessene Finanzierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.