Erwägungsgrund 65 32021R2303VERORDNUNG (EU) 2021/2303 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010
Um ihren Auftrag erfüllen zu können, sollte die Agentur der Beteiligung von Ländern offen gegenüberstehen, die mit der Union Abkommen geschlossen haben, auf…
Art. 1 32026D1439BESCHLUSS (EU) 2026/1439 DES RATES vom 25. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Protokolle zwischen der Union und Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Ergänzung ihrer jeweiligen Abkommen und des Protokolls über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in dem jeweiligen Land gestellten Asylantrags, um Vorschriften aufzunehmen, die ihre Beteiligung an den Teilen II und IV der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Kapiteln II und III der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates ermöglichen
Die Aufnahme von Verhandlungen über Protokolle zwischen der Union und Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum…
Art. 1 Abs. 1 32023D2420BESCHLUSS (EU) 2023/2420 DES RATES vom 24. Oktober 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft beziehungsweise dem Fürstentum Liechtenstein andererseits über die Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, um es diesen Ländern zu ermöglichen, sich an der Asylagentur der Europäischen Union zu beteiligen
Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich…
Art. 1 32012D0193BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2012 über den Abschluss — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen (2012/193/EU)
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen…