VERORDNUNG (EU) 2024/1350 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147
Vor der Gewährung internationalen Schutzes sollte eine umfassende Bewertung dessen durchgeführt werden, inwieweit Drittstaatsangehörige oder Staatenlose internationalen Schutz benötigen.
Erwägungsgrund 21 32024R1350
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