Erwägungsgrund 1 32024R1347
Die Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde in wesentlichen Punkten geändert. Um eine Harmonisierung und mehr Konvergenz bei Asylentscheidungen und hinsichtlich des Inhalts des internationalen Schutzes sicherzustellen und dadurch die Anreize für eine Migration innerhalb der Union zu verringern und die Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, zu veranlassen, in dem Mitgliedstaat zu bleiben, der ihnen Schutz gewährt hat, und die Gleichbehandlung der Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, zu gewährleisten, sollte die genannte Richtlinie aufgehoben und durch eine Verordnung ersetzt werden.