Erwägungsgrund 16 32024R1351
Um eine bessere Koordinierung auf Unionsebene zu gewährleisten und in Anbetracht der besonderen Merkmale des in dieser Verordnung vorgesehenen Solidaritätssystems, das auf Zusagen beruht, die jeder Mitgliedstaat im Rahmen des Hochrangigen EU-Solidaritätsforums (im Folgenden „Hochrangiges Forum“) nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Art der Solidarität macht, sollte die Durchführungsbefugnis zur Einsetzung des Jährlichen Solidaritätspools dem Rat auf Vorschlag der Kommission übertragen werden. Im Durchführungsrechtsakt des Rates zur Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools sollten konkrete jährliche Solidaritätsmaßnahmen, einschließlich Übernahmen, finanziellen Beiträgen und gegebenenfalls alternativen Solidaritätsmaßnahmen, sowie deren zahlenmäßige Größenordnung, die für das kommende Jahr auf Unionsebene voraussichtlich erforderlich ist, ausgewiesen werden, wobei anerkannt wird, dass die verschiedenen Arten von Solidarität gleichwertig sind. Der Durchführungsrechtsakt des Rates zur Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools sollte auch die spezifischen Zusagen der einzelnen Mitgliedstaaten umfassen.