Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) 2024/1356 ist eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Grenzmanagement und ändert die Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 , (EU) 2017/2226 , (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates, die ebenfalls eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Grenzmanagement darstellen, um Zugangsrechte für die Zwecke der Überprüfung zu den im Visa-Informationssystem (VIS), im Einreise-/Ausreisesystem (EES) und im ETIAS gespeicherten Daten zu gewähren. Aufgrund der unterschiedlichen Geltungsbereiche konnte die Änderung der Verordnung (EU) 2019/816 zur Gewährung von Zugangsrechten zu den in ECRIS-TCN gespeicherten Daten für die Zwecke der Überprüfung allerdings nicht im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1356 erfolgen, da die Verordnung zur Einrichtung des ECRIS-TCN keine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands darstellt. Die Verordnung (EU) 2019/816 sollte daher im Wege eines separaten Rechtsakts geändert werden.
Da die Überprüfungsbehörden den Zugang zum EES, zum ETIAS, zum VIS und zum ECRIS-TCN benötigen, um festzustellen, ob die Person möglicherweise eine Bedrohung…
Da die Überprüfungsbehörden Zugang zu den im CIR zum Zweck der Identifizierung oder Verifizierung der Identität gespeicherten Daten benötigen, wird die…
Die Verordnung (EU) 2024/1356 sieht vor, dass die Verifizierung von Personen, die zu Sicherheitszwecken der Überprüfung unterliegen, anhand derselben Systeme…
Folgender Artikel wird eingefügt: Nutzung des ECRIS-TCN für die Überprüfung Die Überprüfungsbehörden im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EU)…
Folgender Artikel wird eingefügt: Nutzung des ECRIS-TCN für ETIAS-Überprüfungen (1) Zur Wahrnehmung der ihr durch die Verordnung (EU) 2018/1240 übertragenen…
Folgender Artikel wird eingefügt: Nutzung des ECRIS-TCN für VIS-Verifizierungen (1) Ab dem Tag des Beginns der Anwendung des VIS gemäß Artikel 11 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.