Erwägungsgrund 40 32019R0816
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um dieser Verordnung so bald wie möglich nachzukommen, damit das ordnungsgemäße Funktionieren des ECRIS-TCN gewährleistet ist, und dabei der Zeit Rechnung tragen, die eu-LISA für die Entwicklung und Umsetzung des ECRIS-TCN benötigt. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch nach Inkrafttreten dieser Verordnung mindestens 36 Monate Zeit haben, um Maßnahmen zur Einhaltung dieser Verordnung zu treffen.