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Die Verordnung (EU) 2024/1356 enthält spezifische Vorschriften für die Identifizierung oder Verifizierung der Identität von Drittstaatsangehörigen durch Abfrage des mit den Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten („CIR“), die die korrekte Identifizierung bzw. die Verifizierung der Identität von im EES, im VIS, im ETIAS, im Eurodac und im ECRIS-TCN erfassten Personen, einschließlich unbekannter Personen, die sich nicht ausweisen können, vereinfachen und unterstützen sollen.
Abfragen im CIR werden von den Überprüfungsbehörden im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Der gemeinsame Speicher für Identitätsdaten (im Folgenden „CIR“) wurde mit den Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des…
Da die Nutzung des CIR zu Identifizierungszwecken durch die Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 auf die Erleichterung und Unterstützung der korrekten…
Zum Zwecke der Identifizierung oder Verifizierung der Identität nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels fragen die Überprüfungsbehörden unter Nutzung der Daten…
Folgender Artikel wird eingefügt: Zugang zum gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten zwecks Identifizierung oder Verifizierung der Identität gemäß der…
Die Verordnung (EU) 2024/1356 sieht vor, dass die Verifizierung von Personen, die zu Sicherheitszwecken der Überprüfung unterliegen, anhand derselben Systeme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.