Erwägungsgrund 4 32026R1386
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union durch die Mitgliedstaaten geschaffen. In dieser Verordnung wurde insbesondere ein Kooperationsmechanismus festgelegt, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen über ausländische Direktinvestitionen auszutauschen und Bedenken hinsichtlich Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu äußern. Dieser Kooperationsmechanismus verpflichtete den Mitgliedstaat, in dem die ausländische Direktinvestition stattfindet, in seiner Überprüfungsentscheidung die Kommentare anderer Mitgliedstaaten und die Stellungnahme der Kommission angemessen zu berücksichtigen.