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Um die Identität der Person, die der Überprüfung unterzogen wird, festzustellen oder zu verifizieren, sollte während der Überprüfung im Beisein der jeweiligen Person eine Verifizierung im CIR eingeleitet werden. Bei dieser Verifizierung sollten die biometrischen Daten der Person mit den im CIR enthaltenen Daten abgeglichen werden. Falls die biometrischen Daten einer Person nicht verwendet werden können oder eine Abfrage anhand dieser Daten nicht erfolgreich ist oder keine Treffer ergibt, könnte die Abfrage mittels Identitätsdaten der Person in Verbindung mit Reisedokumentendaten, wenn solche Daten vorliegen, oder mit Daten oder Informationen, die von dem betreffenden Drittstaatsangehörigen bereitgestellt oder von ihm eingeholt wurden, vorgenommen werden. Im Einklang mit den Grundsätzen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit und falls die Abfrage ergibt, dass im CIR Daten über die betreffende Person gespeichert sind, sollten die mitgliedstaatlichen Behörden Zugriff auf den CIR erhalten, um in die Identitätsdaten, Reisedokumentendaten und biometrischen Daten dieser Person Einsicht nehmen zu können, ohne dass der CIR in irgendeiner Form anzeigt, in welchem EU-Informationssystem die Daten enthalten sind.
Falls eine solche Abfrage ergibt, dass im CIR Daten zu der betreffenden Person gespeichert sind, darf die betreffende Polizeibehörde die in Artikel 18 Absatz 1…
Falls die biometrischen Daten einer Person nicht verwendet werden können oder eine Abfrage anhand dieser Daten nicht erfolgreich ist, sollte die Abfrage mittels…
Falls die biometrischen Daten einer Person nicht verwendet werden können oder eine Abfrage anhand dieser Daten nicht erfolgreich ist, sollte die Abfrage mittels…
Da viele Personen, die die Überprüfung durchlaufen, unter Umständen über keine Reisedokumente verfügen, sollten die Überprüfungsbehörden Zugang zu allen anderen…
Folgender Artikel wird eingefügt: Zugang zum gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten zwecks Identifizierung oder Verifizierung der Identität gemäß der…
Zum Zwecke der Identifizierung oder Verifizierung der Identität nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels fragen die Überprüfungsbehörden unter Nutzung der Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.