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Für die Erleichterung der Kontrolle der irregulären Zuwanderung und für die Bereitstellung von Statistiken zur Unterstützung faktengestützter Politikgestaltung sollte eu-LISA imstande sein, unter Rückgriff auf Daten von Eurodac, des Visa-Informationssystems (VIS), von ETIAS und des mit der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Einreise-/Ausreisesystems (EES) systemübergreifende Statistiken zu erstellen. Zur Festlegung des Inhalts dieser systemübergreifenden Statistiken sollten der Kommission entsprechende Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Unterstützung der in Artikel 1 Buchstaben c und i genannten Ziele erstellt eu-LISA monatliche systemübergreifende Statistiken. Diese Statistiken dürfen…
eu-LISA stellt dem Europäischen Parlament, dem Rat, den Mitgliedstaaten, der Kommission, Europol, Eurojust, der Europäischen Agentur für die Grenz- und…
Um eine bessere Überwachung der Nutzung des SIS und die Analyse von Trends im Zusammenhang mit Migrationsdruck und Grenzmanagement zu ermöglichen, sollte…
eu-LISA stellt dem Europäischen Parlament, dem Rat, den Mitgliedstaaten, der Kommission, Europol, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache sowie…
Um eine bessere Überwachung der Nutzung des SIS und die Analyse von Trends im Zusammenhang mit Straftaten zu ermöglichen, sollte eu-LISA in der Lage sein, ein…
Um die Verwaltung der Außengrenzen zu verbessern, legales Reisen zu erleichtern, zur Verhütung und Bekämpfung irregulärer Grenzübertritte, zur Umsetzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.