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In seinen Schlussfolgerungen vom 8. Oktober 2015 zur Zukunft der Rückkehrpolitik hat der Rat die von der Kommission angekündigte Initiative unterstützt, die Ausweitung des Anwendungsbereichs und des Zwecks von Eurodac zu prüfen, um die Nutzung von Daten für Rückführungszwecke zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollten über die erforderlichen Instrumente verfügen, die es ihnen ermöglichen, die illegale Migration in die Union zu kontrollieren sowie Sekundärbewegungen innerhalb der Union und illegal aufhältige Drittstaatsangehörige und Staatenlose in der Union festzustellen. Aus diesem Grund sollten die in Eurodac gespeicherten Daten, vorbehaltlich der in dieser Verordnung festgelegten Voraussetzungen, den benannten Behörden der Mitgliedstaaten für einen Abgleich zur Verfügung stehen.
Die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten bei der Identifizierung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen im…
Die Weiterverwendung von bereits gemäß dieser Verordnung aufgenommenen biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen durch die…
Die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Eurodac und die Vereinfachung des Zugangs der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden zu Eurodac sollten den…
Für die Zwecke der Anwendung der Ablehnungsgründe gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 sollten die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder…
Es ist notwendig, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die nationale Zugangsstelle, über die Anträge auf Abgleich mit Eurodac-Daten gestellt werden…
Für die Bekämpfung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerer Straftaten ist es unerlässlich, dass die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.