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Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 und um Sekundärbewegungen innerhalb der Union aufzudecken, ist es darüber hinaus erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat in Erfahrung bringen kann, ob einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, bei dem festgestellt wird, dass er sich illegal in seinem Hoheitsgebiet aufhält, oder der internationalen Schutz beantragt, von einem anderen Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates oder gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung internationaler Schutz gewährt oder ein humanitärer Status nach nationalem Recht zuerkannt wurde. Zu diesem Zweck sollten die biometrischen Daten von zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registrieren Personen in Eurodac gespeichert werden, sobald der internationale Schutz oder der humanitäre Status nach nationalem Recht gewährt beziehungsweise zuerkannt wird, spätestens jedoch 72 Stunden danach.
bei Registrierung des Antrags auf internationalen Schutz nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2024/1348 und übermittelt sie so bald wie möglich, spätestens…
Für die Zwecke der Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1350 und (EU) 2024/1351 sollten die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen,…
Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1350 ist es erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat in Erfahrung bringen kann, ob einem…
Die im Zuge der Überprüfung erfassten biometrischen Daten sollten zusammen mit den in den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1358 über die Erfassung und…
Für die Zwecke der Anwendung der Ablehnungsgründe gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 sollten die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder…
Die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates , setzt voraus, dass die Identität der Personen, die internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.