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Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1350 ist es erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat in Erfahrung bringen kann, ob einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen von einem anderen Mitgliedstaat Recht gemäß der genannten Verordnung internationaler Schutz gewährt oder ein humanitärer Status nach nationalem Recht zuerkannt wurde oder ob er gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufgenommen worden ist. Um die in der genannten Verordnung vorgesehenen einschlägigen Ablehnungsgründe im Rahmen eines neuen Aufnahmeverfahrens anwenden zu können, benötigen die Mitgliedstaaten auch Informationen über den Abschluss früherer Aufnahmeverfahren und Informationen über jede Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes oder Zuerkennung des humanitären Status nach nationalem Recht. Darüber hinaus sind Informationen über eine Entscheidung über die Gewährung internationalen Schutzes oder Zuerkennung des humanitären Status nach nationalem Recht erforderlich, um den Mitgliedstaat zu ermitteln, der das Verfahren abgeschlossen hat, und somit andere Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, zusätzliche Informationen von diesem Mitgliedstaat anzufordern.
Die vorliegende Verordnung sollte für Anträge auf internationalen Schutz gelten und den Verfahren zugrunde liegen, mittels derer geprüft wird, ob die…
Die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates , setzt voraus, dass die Identität der Personen, die internationalen…
Im Sinne einer effektiven Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 und um Sekundärbewegungen innerhalb der Union aufzudecken, ist es darüber hinaus erforderlich,…
Damit Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates neu angesiedelt oder aufgenommen…
Sofern es für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz erforderlich ist, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, spezifische Informationen,…
Im Einklang mit Absatz 14 dieses Artikels kann ein Mitgliedstaat gemäß dem genannten Absatz im Falle einer Aufnahme aus humanitären Gründen internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.