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Die Tatsache, dass der Antrag auf internationalen Schutz auf das Aufgreifen des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, der sich illegal im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhält, folgt oder gleichzeitig damit gestellt wird, entbindet die Mitgliedstaaten nicht davon, diese Personen als Personen zu registrieren, bei denen festgestellt wurde, dass sie sich illegal im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten.
Besitzt ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum, so wird der Antrag auf internationalen Schutz…
Die Tatsache, dass der Antrag auf internationalen Schutz auf das Aufgreifen des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen im Zusammenhang mit dem irregulären…
Die Tatsache, dass ein Antrag auf internationalen Schutz auf die Registrierung der Person, die vorübergehenden Schutz genießt, folgt oder gleichzeitig damit…
Die Tatsache, dass der Antrag auf internationalen Schutz auf das Ausschiffen des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen nach einem Such- und Rettungseinsatz…
Die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates , setzt voraus, dass die Identität der Personen, die internationalen…
Unbeschadet des Rechts einer Person, internationalen Schutz zu beantragen, können die Mitgliedstaaten im Falle einer Aufnahme aus humanitären Gründen auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.