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Die Union und ihre Mitgliedstaaten könnten mit sehr unterschiedlichen Migrationsherausforderungen konfrontiert sein, insbesondere in Bezug auf den Umfang und die Zusammensetzung der eintreffenden Personengruppen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Union mit einer Vielzahl von Instrumenten ausgestattet wird, um auf alle Arten von Situationen reagieren zu können. Mit dem in der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates dargelegten Gesamtkonzept, auch durch Partnerschaften mit einschlägigen Drittländern, sollte sichergestellt werden, dass der Union spezifische Vorschriften für ein wirksames Migrationsmanagement, insbesondere die Aktivierung eines obligatorischen Solidaritätsmechanismus, zur Verfügung stehen und dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Krisen vorzubeugen. Mit der vorliegenden Verordnung werden Vorschriften festgelegt, die dieses Konzept sowie die in der Richtlinie 2001/55/EG des Rates festgelegten Vorschriften ergänzen und parallel dazu angewandt werden können.
Ausnahmeregelungen im Besitzstand der Union, mit denen den Mitgliedstaaten die Instrumente an die Hand gegeben werden, die erforderlich sind, um auf die in den…
Diese Verordnung sollte auf den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geltenden Grundsätzen aufbauen; dabei sollte…
Massenankünfte von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen könnten dazu führen, dass ein Mitgliedstaat nicht in der Lage ist, die Anträge von…
Die vorliegende Verordnung sollte zu diesem Gesamtkonzept beitragen, indem ein gemeinsamer Rahmen für die Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten — im…
Notwendig ist ein integriertes Konzept zur Bewältigung von Problemen, die sich aus dem durch Migration und Asylanträge entstehenden Druck und in Bezug auf die…
Um die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich Asyl und Migration, einschließlich Rückübernahme und Bekämpfung der Ursachen und Auslöser irregulärer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.