Gesetze
Gesetz wird geladen …
Antragsteller, deren Anträge im Rahmen des in dieser Verordnung vorgesehenen raschen Verfahrens geprüft werden, sollten gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) 2024/1348 ein Dokument erhalten, das ihren Status in einer Sprache bescheinigt, die sie verstehen oder von der vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sie verstehen.
Legen objektive Umstände nahe, dass Anträge auf internationalen Schutz von Gruppen von Antragstellern aus einem bestimmten Herkunftsland oder aus einem Land…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass dem Antragsteller das in Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1348 genannte Dokument ausgehändigt wird.
die vom Antragsteller gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2024/1347 gemachten maßgeblichen Angaben und vorgelegten Unterlagen;
Antragsteller, deren Anträge im Rahmen des in dieser Verordnung vorgesehenen raschen Verfahrens geprüft werden, genießen alle Rechte und Garantien, auf die…
Wendet ein Mitgliedstaat eine oder mehrere der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen an, so sollte er die betreffenden Drittstaatsangehörigen und…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Belehrung und Unterrichtung gemäß dieser Richtlinie sicherstellen, dass den Verdächtigen oder den beschuldigten Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.