Erwägungsgrund 26 32024R1449
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Begünstigten für die Konformität, Kohärenz, Konsistenz und Komplementarität sowie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Bereitstellung der Hilfe sorgen, unter anderem indem geeignete interne Kontrollsysteme und Betrugsbekämpfungsstrategien eingesetzt werden. Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität sollte der Vorbedingung unterliegen, dass die einzelnen Begünstigten sich zu funktionierenden demokratischen Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, freier und fairer Wahlen, pluralistischer Medien, einer unabhängigen Justiz und der Rechtsstaatlichkeit, bekennen und sich daran halten, und die Achtung aller Menschenrechtsverpflichtungen, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, garantieren. Eine weitere Vorbedingung sollte darin bestehen, dass sich Serbien und das Kosovo konstruktiv mit messbaren Fortschritten und greifbaren Ergebnissen um die Normalisierung ihrer Beziehungen bemühen, um ihren jeweiligen Verpflichtungen, die sich aus dem Abkommen über den Weg zur Normalisierung der Beziehungen und dem dazugehörigen Anhang zur Durchführung sowie aus allen bisherigen im Rahmen des Dialogs getroffenen Vereinbarungen ergeben, ausnahmslos und in vollem Umfang nachzukommen und Verhandlungen über das umfassende Abkommen zur Normalisierung der Beziehungen aufzunehmen.