Erwägungsgrund 42 32021R0947
Im Rahmen des Instruments sollte die Union Fragen der Menschenrechte und der Demokratisierung auf allen Ebene thematisieren. Während Demokratie- und Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Position von Frauen, bei der gesamten Durchführung des Instruments einbezogen und durchgängig berücksichtigt werden sollten, kommt der Unterstützung durch die Union im Rahmen des thematischen Programms „Menschenrechte und Demokratie“ und des thematischen Programms „Organisationen der Zivilgesellschaft“, die eine globale Ausrichtung haben und in ihrer Handlungsfähigkeit nicht von der Zustimmung der Regierungen und der Behörden von Drittländern abhängig sind, eine spezifische komplementäre und zusätzliche Funktion zu. Diese Funktion sollte insbesondere in sensiblen Fragen der Menschenrechte und der Demokratie die Zusammenarbeit und Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft ermöglichen. Die Union sollte in flexibler Weise ein besonderes Augenmerk auf die Länder und Notsituationen richten, in denen Menschenrechte und Grundfreiheiten am stärksten gefährdet sind und die Nichtachtung dieser Rechte und Freiheiten besonders deutlich und systematisch zutage tritt.