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Im Rahmen der Fazilität sollte die Kohärenz mit den allgemeinen Zielen des auswärtigen Handelns der Union gemäß Artikel 21 TEU sichergestellt werden und diese Ziele sollten gefördert werden, was auch die Achtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte einschließt. Im Rahmen der Fazilität sollte insbesondere sichergestellt werden, dass die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit geschützt und gefördert werden.