VERORDNUNG (EU) 2024/1449 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan
Mit den Mitteln im Rahmen der Fazilität sollten keine Tätigkeiten oder Maßnahmen unterstützt werden, die Friedensabkommen in der Region untergraben.
Erwägungsgrund 41 32024R1449
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