Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gleichzeitig sollte das mit der Verordnung (EU) 2021/2115 eingeführte Konditionalitätssystem angepasst werden, indem die Verpflichtung des GLÖZ-Standards Nr. 8 gemäß Anhang III der genannten Verordnung, einen Anteil des Ackerlandes für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorzusehen, gestrichen wird. Die Verpflichtung, keine Landschaftselemente zu beseitigen und das Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln, die derzeit Teil der Anforderungen des GLÖZ-Standards Nr. 8 sind, sollten im Rahmen des Konditionalitätssystems beibehalten werden, um sicherzustellen, dass bestehende Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen geschützt werden.
Die Verordnung (EU) 2021/2115 sieht eine Reihe von Elementen und Instrumenten vor, mit denen die Mitgliedstaaten das in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der…
Da die Verpflichtung, einen Anteil des Ackerlandes für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorzusehen, derzeit im Rahmen der ersten Anforderung des…
Die GLÖZ-Standards gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind Teil des Systems der Konditionalität gemäß Artikel 12 der genannten Verordnung. Sie…
Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 wird wie folgt geändert: 1. Der Tabelleneintrag für „GLÖZ 6“ erhält folgende Fassung: „GLÖZ 6 Mindestbodenbedeckung, um…
Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle landwirtschaftlichen Flächen einschließlich derjenigen, die…
Zahlungen für solche Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.