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Zur Gewährleistung der Kohärenz mit den spezifischen Bedingungen für wissenschaftliche Bewertungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates sind ähnliche Bestimmungen für Safener und Synergisten vorzusehen. Folglich sollten Regeln festgelegt werden, die das Vorgehen für die Einreichung gemeinsamer Anträge sowie die Verfahren für Konsultationen vor der Antragstellung mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) in Bezug auf geplante Tests und Studien zur Erlangung der Genehmigung von Safenern und Synergisten sowie die erforderlichen Meldungen über Studien, die von potenziellen Antragstellern zur Untermauerung ihrer Anträge eingeleitet oder durchgeführt werden, beschreiben.
Antragsteller, die die Genehmigung eines Safeners oder Synergisten beantragen, können gemäß Artikel 32a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vor der…
alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Meldung der Studien gemäß Artikel 32b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden Safener und Synergisten genehmigt, wenn die in Artikel 4 der genannten Verordnung…
In der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind unter anderem Bestimmungen für das Verfahren sowie Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und…
Im Sinne der Vorhersehbarkeit, Effizienz und Kohärenz sollte ein detailliertes Verfahren für die Prüfung der Frage, ob ein Wirkstoff genehmigt werden kann,…
Für die Genehmigung von Safenern und Synergisten sind ähnliche Datenanforderungen wie für die Genehmigung von Wirkstoffen festzulegen. Zusätzlich zu den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.