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Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden Safener und Synergisten genehmigt, wenn die in Artikel 4 der genannten Verordnung festgelegten Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen erfüllt sind. Darüber hinaus sieht Artikel 25 Absatz 2 der genannten Verordnung vor, dass die allgemeinen Regeln für das Verfahren zur Genehmigung von Wirkstoffen oder deren Erneuerung, die in den Artikeln 5 bis 21 der genannten Verordnung festgelegt sind, auch für Safener und Synergisten Anwendung finden. Des Weiteren sieht Artikel 25 Absatz 3 der genannten Verordnung vor, dass für die Genehmigung von Safenern und Synergisten ähnliche Datenanforderungen wie für die Genehmigung von Wirkstoffen zu definieren sind.
die Mitwirkung an der Genehmigung eines Safeners oder Synergisten nach Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und
Zusätzlich zu den in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegten Datenanforderungen muss ein Antrag auf Genehmigung eines Safeners oder Synergisten…
In der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind unter anderem Bestimmungen für das Verfahren sowie Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und…
Für die Genehmigung von Safenern und Synergisten sind ähnliche Datenanforderungen wie für die Genehmigung von Wirkstoffen festzulegen. Zusätzlich zu den…
Mit der Verordnung (EU) 2024/1487 der Kommission wurden die Datenanforderungen für die Genehmigung von Safenern und Synergisten festgelegt und ein…
In Anbetracht des wesentlichen Zusammenhangs zwischen den Befugnisübertragungen in Artikel 25 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 betreffend die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.