Art. 11 32024R1487
Zusätzlich zu den in Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegten Datenanforderungen muss ein Antrag auf Genehmigung eines Safeners oder Synergisten Folgendes enthalten:
die Daten, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 für Wirkstoffe erforderlich sind, und die in Anhang III der vorliegenden Verordnung aufgeführten zusätzlichen Daten,
die Daten, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 der KommissionVerordnung (EU) Nr. 284/2013 der Kommission vom 1. März 2013 zur Festlegung der Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 93 vom 3.4.2013, S. 85 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/284/oj ). für Pflanzenschutzmittel erforderlich sind, und die in Anhang III der vorliegenden Verordnung aufgeführten zusätzlichen Daten,
gegebenenfalls die Ermittlung und den Vorschlag einer Rückstandsdefinition für die Zwecke der Risikobewertung,
gegebenenfalls einen Vorschlag zur Einstufung in eine oder mehrere Gefahrenklassen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1272/oj ). ,
gegebenenfalls eine Begründung für fehlgeschlagene Prüfungen durch den IUCLID-Validierungsassistenten,
die Zusammenfassungen und Ergebnisse der wissenschaftlichen und von Fachleuten überprüften frei verfügbaren Literatur gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009,
eine Bewertung aller vorgelegten Informationen nach dem aktuellen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand,
die Ermittlung und den Vorschlag von notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Risikominderung,
alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Meldung der Studien gemäß Artikel 32b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.