Erwägungsgrund 1 32024R1595
Die deutsche, italienische, spanische und tschechische Sprachfassung der Verordnung (EU) 2023/1783 der Kommission enthalten in Artikel 2 einen Fehler in Bezug auf die Liste von Wirkstoffen in und auf bestimmten Erzeugnissen, für die die Übergangsbestimmung des genannten Artikels gilt.