Erwägungsgrund 2 32024R1595
Erwägungsgrund 10 der Verordnung (EU) 2023/1783 gibt die Gründe für die Übergangsbestimmung des Artikels 2 der genannten Verordnung an. Die deutsche und spanische Sprachfassung dieses Erwägungsgrunds enthalten denselben Fehler wie Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/1783.