Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 2 wird gestrichen.
Artikel 40 Absatz 5 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Der Rat der Aufseher kann beschließen, Beobachter zuzulassen. Insbesondere lässt der Rat der Aufseher einen Vertreter der mit der Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu, wenn in ihren Aufgabenbereich fallende Angelegenheiten erörtert werden oder darüber entschieden wird.
Artikel 54 Absatz 2a wird gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.