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Um Rechtssicherheit und gleiche Rahmenbedingungen für ausgewählte Verpflichtete zu gewährleisten, sollte jeder ausgewählte Verpflichtete mindestens drei Jahre lang der direkten Aufsicht der Behörde unterstellt bleiben, selbst wenn auf den Verpflichteten seit dem Zeitpunkt der Auswahl und im Laufe dieser drei Jahre keine der grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder risikobezogenen Kriterien mehr zugetroffen haben, beispielsweise aufgrund einer möglichen Beendigung, Konsolidierung, Ausweitung oder Neuzuweisung von Tätigkeiten, die über Niederlassungen oder im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit durchgeführt werden. Die Behörde sollte auch sicherstellen, dass den ausgewählten Verpflichteten und ihren Aufsichtsbehörden ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die Übertragung der Aufsicht von der nationalen Ebene auf die Unionsebene eingeräumt wird. Daher sollte jede weitere Auswahl zwölf Monate vor Ablauf des Dreijahreszeitraums der Beaufsichtigung der zuvor ausgewählten Verpflichteten beginnen.
eine vorgeschlagene Frist von höchstens drei Jahren, in der die Behörde die einschlägigen Aufgaben und Befugnisse in Bezug auf den nicht ausgewählten…
Die Behörde leitet das erste Auswahlverfahren bis zum 1. Juli 2027 ein und schließt die Auswahl innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Einleitung…
Stellt das Direktorium der Behörde fest, dass die in den Absätzen 1, 2 und 4 genannten Bedingungen erfüllt sind, so erlässt es einen Beschluss, der an den…
Damit die maßgeblichen Institute Transparenz und Klarheit erhalten, sollte die Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Beginn eines Auswahlzeitraums eine Liste…
Das endgültige Auswahlkriterium sollte gleiche Rahmenbedingungen für direkt beaufsichtigte Verpflichtete gewährleisten und zu diesem Zweck sollte der Behörde…
Bei direkt beaufsichtigten Unternehmen sollte die Behörde über vollumfängliche Aufsichtsbefugnisse verfügen, damit die Einhaltung der geltenden Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.