Erwägungsgrund 13 32024R1620
Die Behörde sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Durchführungsstandards betraut werden, wenn dies für die Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung notwendig ist. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV zu erlassen.