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Die Vorschriften für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Behörde sowie für die Vorlage der Jahresrechnung der Behörde sollten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der EUStA und der Wirksamkeit der OLAF-Untersuchungen den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission entsprechen.
Unbeschadet der Absätze 1, 2, 3 und 4 müssen Verträge, Finanzhilfevereinbarungen und Finanzhilfebeschlüsse der Agentur Bestimmungen enthalten, die den…
Für Immobilienprojekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Agentur haben, gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715.
Die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 gilt für Immobilienprojekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Agentur haben.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 gilt für Immobilienprojekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt von Europol habe.
Das OLAF kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates…
Für Bauvorhaben, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Behörde haben, gilt die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013. ABSCHNITT 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.