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Zur Verhinderung und wirksamen Bekämpfung von internem Betrug, von Korruption oder von sonstigen rechtswidrigen Handlungen innerhalb der Behörde sollte in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der EUStA und die Wirksamkeit der OLAF-Untersuchungen die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 Anwendung finden. Die Behörde sollte der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 25. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die internen Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) beitreten, wobei Letzteres im Rahmen seiner Zuständigkeit Vor-Ort-Kontrollen durchführen können sollte.
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Behörde Anwendung finden, und die Behörde sollte der…
Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen sollte die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur Anwendung finden, und die Agentur sollte der…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur uneingeschränkt Anwendung finden, und die Agentur…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur uneingeschränkt Anwendung finden, und die Agentur…
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.