Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geändert, um die 2019 vom BCBS fertiggestellten Basel-III-Standards für die grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs (Basel III standards on the fundamental review of the trading book, „endgültige FRTB-Standards“) nur für Meldezwecke umzusetzen. Die Einführung verbindlicher Eigenmittelanforderungen auf Basis dieser Standards sollte im Wege eines gesonderten Gesetzgebungsvorschlags im Anschluss an die Bewertung ihrer Auswirkungen auf Institute in der Union erfolgen.
Im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten…
Um eine erhebliche operationelle Belastung für Institute in der Union zu vermeiden, sollten alle Anforderungen zur Umsetzung der endgültigen FRTB-Standards zum…
Die endgültigen FRTB-Standards in Bezug auf die Abgrenzung zwischen dem Handelsbuch und dem Anlagebuch sollten in Unionsrecht umgesetzt werden, da sie…
Um die nach der weltweiten Finanzkrise von 2008/2009 eingeführte Reformagenda zu vollenden und Schwachstellen des derzeitigen Rahmenwerks für Marktrisiken…
Der Basler Ausschuss leitete die grundlegende Überarbeitung der Handelsbuchvorschriften (FRTB) ein, um die strukturellen Schwachstellen der Standards für die…
Während eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Geltungsbeginn dieser Verordnung oder bis zum Geltungsbeginn der an der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.