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Es ist notwendig, den Befolgungsaufwand für Offenlegungszwecke zu verringern und die Vergleichbarkeit von Offenlegungen zu erhöhen. Die EBA sollte daher eine zentrale webbasierte Plattform einrichten, die die Offenlegung der von Instituten übermittelten Informationen und Daten ermöglicht. Diese zentrale Internetplattform sollte als einheitlicher Zugangspunkt für Offenlegungen von Instituten dienen, während das Eigentum an den Informationen und Daten und die Verantwortlichkeit für deren Genauigkeit weiterhin bei den Instituten liegen sollten, die sie erstellen. Die Zentralisierung der Veröffentlichung offengelegter Informationen sollte voll und ganz im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kapitalmarktunion stehen. Zudem sollte diese zentrale webbasierte Plattform mit dem zentralen europäischen Zugangspunkt interoperabel sein.
die Institute zu verpflichten, für zentralisierte Offenlegungen oder die Jahresabschlüsse von Instituten besondere Medien und Orte zur Veröffentlichung zu…
Um eine stärkere Integration der aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen zu ermöglichen, sollte die EBA Offenlegungen von Instituten zentral veröffentlichen…
Die ESA sollten beauftragt werden, die Durchführbarkeit und die Bedingungen für eine mögliche Zentralisierung von Meldungen über IKT-bezogene Vorfälle auf…
Zur Erleichterung grenzübergreifender Investitionen sollten die Anleger leichten Zugang zu den vorgeschriebenen Informationen in Bezug auf alle börsennotierten…
Im Interesse einer besseren Transparenz mit Blick auf die fachlichen Beiträge zum nationalen Beschlussfassungsverfahren sollte die Kommission eine zentrale…
Für den Verkauf und den Rückkauf von CBAM-Zertifikaten sollte eine zentrale gemeinsame Plattform eingerichtet werden. Im Hinblick auf die Beaufsichtigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.