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Um eine stärkere Integration der aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen zu ermöglichen, sollte die EBA Offenlegungen von Instituten zentral veröffentlichen und zugleich das Recht aller Institute achten, Daten und Informationen selbst zu veröffentlichen. Solche zentralen Offenlegungen sollten es der EBA ermöglichen, die Offenlegungen kleiner und nicht komplexer Institute auf der Grundlage der von diesen Instituten an die zuständigen Behörden gemeldeten Informationen zu veröffentlichen, und dürften so den für kleine und nicht komplexe Institute entstehenden Bürokratieaufwand erheblich verringern. Zugleich dürfte die Zentralisierung der Offenlegungen keine Kostenauswirkungen für andere Institute haben, für mehr Transparenz sorgen und die Kosten für den Zugang der Marktteilnehmer zu aufsichtlichen Informationen senken. Eine solche vermehrte Transparenz dürfte die Vergleichbarkeit der Daten zwischen Instituten erhöhen und die Marktdisziplin fördern.
die Institute zu verpflichten, für zentralisierte Offenlegungen oder die Jahresabschlüsse von Instituten besondere Medien und Orte zur Veröffentlichung zu…
Es ist notwendig, den Befolgungsaufwand für Offenlegungszwecke zu verringern und die Vergleichbarkeit von Offenlegungen zu erhöhen. Die EBA sollte daher eine…
Laut den Rückmeldungen auf die Sondierung der Kommission zum EU-Regelungsrahmen für Finanzdienstleistungen werden die geltenden Offenlegungspflichten als…
Folgender Artikel wird eingefügt: Bericht über die Machbarkeit der Verwendung der von Instituten, bei denen es sich nicht um kleine und nicht komplexe Institute…
Informationen über Höhe und Qualität vertragsgemäß bedienter, notleidender und gestundeter Risikopositionen sowie eine Analyse der Altersstruktur überfälliger…
Für eine bessere Vergleichbarkeit der Offenlegung sollte die EBA das Mandat erhalten, Entwürfe für technische Durchführungsstandards zur Festlegung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.