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Die Kommission sollte die vom BCBS im Juli 2020 veröffentlichten überarbeiteten Basel-III-Standards für die Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (credit valuation adjustment risk, CVA-Risiko) in Unionsrecht umsetzen, da diese Standards die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko insgesamt verbessern, indem sie mehrere zuvor festgestellte Aspekte angehen, insbesondere den Umstand, dass das bestehende Rahmenwerk für CVA-Eigenmittelanforderungen das CVA-Risiko nicht angemessen erfasst.
Bei der Umsetzung der ursprünglichen Basel-III-Standards für die Behandlung des CVA-Risikos in Unionsrecht wurden bestimmte Geschäfte von der Berechnung der…
Der BCBS hat den internationalen Standard für operationelle Risiken überarbeitet, um Schwachstellen zu beheben, die infolge der weltweiten Finanzkrise von…
ihre Gesamteigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko im Rahmen des Standardansatzes mit Aufschlüsselung nach Risikoklasse;
Im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten…
Mit der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geändert und ein vom Basler Ausschuss für…
Der BCBS hat festgestellt, dass der derzeitige Standardansatz für Kreditrisiken (Standardised Approach for credit risk, SA-CR) in einer Reihe von Bereichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.