Art. 49 Abs. 2a 32010R0904VERORDNUNG (EU) Nr. 904/2010 DES RATES vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Neufassung)
Die Mitgliedstaaten können dem OLAF relevante Informationen übermitteln, um das Amt in die Lage zu versetzen, im Einklang mit seinem Mandat geeignete Maßnahmen…
Art. 1 Nr. 16 32018R1541VERORDNUNG (EU) 2018/1541 DES RATES vom 2. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 904/2010 und (EU) 2017/2454 zur Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
In Artikel 49 wird folgender Absatz eingefügt: „(2a) Die Mitgliedstaaten können dem OLAF relevante Informationen übermitteln, um das Amt in die Lage zu…
Art. 9 Abs. 3 32025D2024BESCHLUSS (EU) 2025/2024 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2025 über die Geschäftsordnung des in Artikel 145 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Gremiums
Die Übermittlung von Informationen, die aus vom OLAF durchgeführten oder koordinierten Untersuchungen stammen oder damit zusammenhängen, an Personen, Stellen…
Art. 101 Abs. 4 32017R1939Die EUStA kann, wenn sie entschieden hat, keine Ermittlung durchzuführen, oder das Verfahren eingestellt hat, dem OLAF sachdienliche Informationen…
Erwägungsgrund 155 32024R1624Weitergaben durch zentrale Meldestellen spielen eine entscheidende Rolle bei der frühzeitigen Aufdeckung möglicher krimineller Tätigkeiten, die in die…