Erwägungsgrund 9 32025D2024
Das Verfahren zur Befassung des Gremiums sollte geklärt werden, insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Umfangs seiner Befassung.
Das Verfahren zur Befassung des Gremiums sollte geklärt werden, insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Umfangs seiner Befassung.