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Juristische Personen sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln. Jedoch könnte es Fälle geben, in denen sich keine natürliche Person ermittelt lässt, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Unternehmen letztlich steht. In solchen Ausnahmefällen sollten, sofern alle Mittel zur Identifizierung ausgeschöpft sind, bei der Bereitstellung von Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer an Verpflichtete im Rahmen des Verfahrens der Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden oder bei der Übermittlung der Informationen an das Zentralregister anstelle der wirtschaftlichen Eigentümer die Mitglieder der Führungsebene angegeben werden können. Obwohl sie in diesen Situationen identifiziert werden, sind die Mitglieder der Führungsebene nicht die wirtschaftlichen Eigentümer. Juristische Personen sollten Aufzeichnungen darüber führen, welche Schritte sie zur Ermittlung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer unternommen haben, insbesondere wenn sie auf diese als letztes Mittel zulässige Maßnahme zurückgreifen, die gebührend begründet und dokumentiert werden sollte.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung holen Verpflichtete die in Artikel 62 Absatz 1…
Lässt sich nach Ausschöpfung aller nach den Artikeln 51 bis 57 möglichen Ermittlungswege keine Person als wirtschaftlicher Eigentümer ermitteln oder hat die…
Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Überprüfung seiner Identität, so dass die Verpflichteten…
Falls relevant, sollten sich Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer auch auf juristische Personen erstrecken, die Eigentümer…
Die Eigenart bestimmter juristischer Personen, wie etwa Verbände, Gewerkschaften, politische Parteien oder Kirchen, führt nicht zu einer aussagekräftigen…
Schwierigkeiten bei der Erlangung der Informationen sollten kein triftiger Grund dafür sein, den Identifizierungsaufwand zu vermeiden und stattdessen auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.