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Schwierigkeiten bei der Erlangung der Informationen sollten kein triftiger Grund dafür sein, den Identifizierungsaufwand zu vermeiden und stattdessen auf die Angabe der Mitglieder der Führungsebene zurückzugreifen. Daher sollten juristische Personen stets in der Lage sein, ihre Zweifel an der Wahrhaftigkeit der eingeholten Informationen zu belegen. Eine solche Begründung sollte dem Risiko der juristischen Person und der Komplexität ihrer Eigentumsstruktur angemessen sein. Insbesondere sollten die Aufzeichnungen über die ergriffenen Maßnahmen den zuständigen Behörden bei Bedarf umgehend vorgelegt werden und die Aufzeichnungen sollten, auf risikoorientierter Grundlage, Beschlüsse des Vorstands und Protokolle seiner Sitzungen, Partnerschaftsvereinbarungen, Treuhandurkunden, informelle Vereinbarungen zur Festlegung von Befugnissen, die Vollmachten entsprechen, oder andere vertragliche Vereinbarungen und Unterlagen umfassen können. In Fällen, in denen das Fehlen wirtschaftlicher Eigentümer hinsichtlich der spezifischen Form und Struktur der juristischen Person offensichtlich ist, sollte die Begründung als Bezugnahme auf diese Tatsache verstanden werden, nämlich, dass die juristische Person aufgrund ihrer spezifischen Form und Struktur keinen wirtschaftlichen Eigentümer hat. Ein solches Fehlen eines wirtschaftlichen Eigentümers könnte entstehen, wenn es beispielsweise keine Eigentumsbeteiligungen der juristischen Person gibt oder wenn die juristische Person nicht anderweitig letztlich kontrolliert werden kann.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung holen Verpflichtete die in Artikel 62 Absatz 1…
Lässt sich nach Ausschöpfung aller nach den Artikeln 51 bis 57 möglichen Ermittlungswege keine Person als wirtschaftlicher Eigentümer ermitteln oder hat die…
Juristische Personen sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln. Jedoch könnte es Fälle geben, in denen…
Eine übereinstimmende Vorgehensweise bei den Transparenzanforderungen für wirtschaftliches Eigentum setzt auch voraus, dass im gesamten Binnenmarkt dieselben…
Die Eigenart bestimmter juristischer Personen, wie etwa Verbände, Gewerkschaften, politische Parteien oder Kirchen, führt nicht zu einer aussagekräftigen…
Sind juristische Personen und Rechtsvereinbarungen Teil einer komplexen Struktur, ist Klarheit über ihre Eigentums- oder Kontrollstruktur entscheidend, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.