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Transaktionen sollten auf der Grundlage von Informationen bewertet werden, die dem Verpflichteten bekannt sind oder bekannt sein sollten. Dies umfasst einschlägige Informationen von Vertretern, Vertriebspartnern und Dienstleistern. Ist die zugrunde liegende Vortat dem Verpflichteten nicht bekannt oder ersichtlich, so wird die Rolle der Ermittlung und Meldung verdächtiger Transaktionen effizienter erfüllt, indem der Schwerpunkt auf die Aufdeckung von Verdachtsmomenten und die umgehende Übermittlung von Meldungen gelegt wird. In diesen Fällen muss der Verpflichtete die Vortat bei der Meldung einer verdächtigen Transaktion an die zentrale Meldestelle nicht näher angeben, wenn sie ihm nicht bekannt ist. Ist diese Information verfügbar, so sollte sie in die Meldung aufgenommen werden. Als Torwächter des Finanzsystems der Union sollten Verpflichtete auch in der Lage sein, eine Meldung zu übermitteln, wenn sie wissen oder vermuten, dass Gelder für kriminelle Tätigkeiten wie etwa den Kauf illegaler Güter verwendet wurden oder werden, selbst wenn die ihnen vorliegenden Informationen nicht darauf hindeuten, dass die verwendeten Gelder aus illegalen Quellen stammen.
Für die Zwecke von Absatz 1 bewerten die Verpflichteten die Transaktionen oder Tätigkeiten ihrer Kunden auf der Grundlage und vor dem Hintergrund aller…
Verdächtige Transaktionen, einschließlich des entsprechenden Versuchs, und andere Informationen, die für Geldwäsche, damit zusammenhängende Vortaten und…
Während Partnerschaften für den Informationsaustausch den Austausch operativer Informationen und personenbezogener Daten unter strengen Schutzvorkehrungen…
Die Vertraulichkeit bei der Meldung verdächtiger Transaktionen und der Übermittlung anderer einschlägiger Informationen an die zentralen Meldestellen ist von…
Um eine Aufdeckung zu vermeiden, bewegen Straftäter illegale Erträge über zahlreiche Vermittler. Deshalb ist es wichtig, dass die Verpflichteten die Möglichkeit…
Die zentralen Meldestellen müssen in der Lage sein, von allen Verpflichteten sämtliche erforderlichen Informationen über deren Funktion einzuholen. Deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.