Erwägungsgrund 23 32024L1640
Zentrale Register für Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer (im Folgenden „Zentralregister“) sind von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung des Missbrauchs von juristischen Personen und von Rechtsvereinbarungen. Daher sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen, Informationen über Nominee-Vereinbarungen und Informationen über ausländische juristische Personen und ausländische Rechtsvereinbarungen in einem Zentralregister gespeichert werden. Um sicherzustellen, dass diese Zentralregister leicht zugänglich sind und hochwertige Daten enthalten, sollten einheitliche Regeln für die Erhebung und Speicherung dieser Informationen durch die Register eingeführt werden. In Zentralregistern gespeicherte Informationen sollten in einem leicht nutzbaren und maschinenlesbaren Format zugänglich sein.