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Es ist wichtig, dass die Verpflichteten alle Maßnahmen zur Umsetzung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen sowie zur Umsetzung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf ihrer Führungsebene treffen. Auch wenn ein Mitglied desjenigen Leitungsorgans benannt werden sollte, das für die Umsetzung der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten zuständig ist, sollte die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung letztlich beim Leitungsorgan des Unternehmens liegen. Diese Zuweisung der Verantwortung sollte unbeschadet nationaler Bestimmungen über die gemeinsame zivil- oder strafrechtliche Haftung von Leitungsorganen erfolgen. Aufgaben im Zusammenhang mit der täglichen Umsetzung der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollten dem Geldwäschebeauftragten übertragen werden.
Verpflichtete haben über einen Geldwäschebeauftragten zu verfügen, der vom Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion zu ernennen ist, über eine ausreichend hohe…
Jeder Mitgliedstaat sollte in seinem nationalen Recht festlegen können, dass ein Verpflichteter, der Aufsichtsvorschriften unterliegt, die die Ernennung eines…
Die wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hängt auch entscheidend davon ab, dass die Anforderungen sowie…
Unbeschadet der Befugnisse anderer maßgeblicher Aufsichtsbehörden desselben ausgewählten Verpflichteten sollte die Behörde befugt sein, interne Maßnahmen beim…
Ein stimmiges Regelwerk für die internen Systeme und Kontrollen, das für alle im Binnenmarkt tätigen Verpflichteten gilt, wird die Einhaltung der Anforderungen…
Einzelpersonen, denen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch einen Verpflichteten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.